IMMOBILIENBÜRO APERMANN
Dienstleistungen
Wenn Sie eine eigene Immobilie verkaufen, eine Fremdimmobilie erwerben, eine Erbauseinandersetzung oder bei einer Scheidung den Vermögensausgleich fair regeln möchten, dann bietet das BFI seinen Service zu günstigen Konditionen an.
Mit einem Verkehrswert-, Marktwert-, Mietwert- oder Beleihungswertgutachten sind Sie stets auf der sicheren Seite. 

Sie machen sich unabhängig von den Vorstellungen der Banken und Makler und Sie können beim Kauf oder Verkauf von Immobilien potenziellen Interessenten ein neutrales Qualitätsgutachten inkl. der Ermittlung des Energiestandards der Immobilie vorlegen.

Das bringt Vertrauen für den möglichen Erwerber und erhöht Ihre Kauf- bzw. Verkaufschancen.

Das BÜRO FÜR IMMOBILIENBEWERTUNG bietet folgende Dienstleistungen an:

VERKEHRSWERT-/MARKTWERTGUTACHTEN

  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Ein- und Mehrfamilienhausgrundstücke
  • Bebaute und unbebaute Erbbaugrundstücke
  • Wohn- und Geschäftshausgrundstücke
  • Gewerbe-, Handels- und Industrieobjekte
  • Landwirtschaftliche Anwesen
  • Freizeitgrundstücke
  • Sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke

Verkehrswert-/Marktwertgutachten sind Gutachten, die am Bewertungsstichtag den aktuellen Marktwert im örtlichen Immobilienmarkt darstellen. Das BFI ermittelt beim Vorliegen von geeigneten Verbrauchsdaten auch den Energiestandard der Immobilien.

MIETWERTGUTACHTEN

  • zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten
  • zur Überprüfung von Mieten und Mieterhöhungen
  • zur Erstellung der Begründungsmittel für geplante Mieterhöhungen gem. § 558 Abs. 2 BGB 
Mietwertgutachten stellen am Bewertungsstichtag den aktuellen Mietwert von Immobilien im Immobilienmarkt anhand der ortüblichen Vergleichsmieten dar. Sie sind ein anerkanntes Rechtsmittel bei Gericht.

BELEIHUNGSWERTGUTACHTEN

  • zur Kreditsicherung für Banken und Sparkassen gem. BelWertV

STEUERLICHE WERTERMITTLUNGEN

  • zur Ermittlung des gemeinen Werts gem. BewG

BEWERTUNG VON RECHTEN UND LASTEN

  • Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurechte, Wegerechte, Überbaurenten und sonstige Reallasten

Werte von Rechten und Lasten am Grundstück, die in Abt. II des Grundbuchs oder im Baulastenverzeichnis eingetragen sind, werden ermittelt, um den aktuellen Marktwert von Grundstücken ermitteln zu können.

 

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