IMMOBILIENBÜRO APERMANN
Bewertungsunterlagen

Wenn das BFI beauftragt wird, ein Gutachten zu erstellen, dann wird neben dem Vertrag stets eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin der Immobilie benötigt. Damit kann das BFI die Bewertungsunterlagen bei den Behörden selbst anfordern. Das BFI sendet zum Vertragsabschluss entsprechende Vordrucke an den/die Auftraggeber/in.

Die Beschaffung der Bewertungsunterlagen bietet das BFI gratis an.

Zu den notwendigen Bewertungsunterlagen gehören:

  • Eigentumsnachweis durch einen aktuellen Grundbuchauszug
  • Teilungsplan bei Wohnungs-/Teileigentum zum Nachweis der Größe, Lage und Zuordnung der Eigentumsanteile
  • Auszug aus dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan
  • Baupläne und Baubeschreibungen aus Baugenehmigungsakten
  • Amtlicher Lageplan i.d.R. im Maßstab 1:500
  • Örtliche und regionale Übersichtspläne
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der örtlichen Kommunalverwaltung
  • Auskunft aus der Kaufpreissammlung des zuständigen Gutachterausschusses
Wenn alle notwendigen Bewertungsunterlagen dem BFI vorliegen und die Immobilie vor Ort eingehend besichtigt wurde, beginnt das BFI mit der Gutachtenerstellung. Das BFI fertigt die Gutachten i.d.R. innerhalb einer Zeitspanne von 1 bis 2 Wochen an. 



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